AUSDAUERPRÜFUNG
Bei der Ausdauerprüfung muß der Hund 20 km neben dem Fahrrad bei einer Geschwindigkeit
von 15 bis 20 km die Stunde traben. Er darf keine Ermüdungserscheinungen, wunde Pfoten,
Lahmheit oder dergleichen zeigen.
Nach der Hälfte der Strecke wird eine 15 minütige Pause eingelegt. Am Ende der 20 km-Strecke
untersucht ein Tierarzt bzw. der Richter nun den Hund. Anschließend soll sich das Tier,
während einer Unterordnungsübung - meist "Abrufen" oder "Freisprung", munter und in gutem
Allgemeinzustand zeige. Ist dies der Fall, dann hat man die Ausdauerprüfung erfolgreich
absolviert.
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