BEGLEITHUNDEPRÜFUNG
|
Prüfungsordnung:
(auszugsweise; HF = Hundeführer)
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen; Zulassungsalter ab 12 Monate. Der geprüfte
Hund erhält das Werturteil "Bestanden" oder "Nicht bestanden".
Die bestandene BH-Prüfung gilt nicht als Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht-,
Zuchtschau-, Kör- oder Ausstellungsordnung. Unbefangenheitsprobe: Nur wenn er diese besteht,
darf er zur Prüfung geführt werden. Zeigt der Hund während der Prüfung Wesensmängel, kann er
ausgeschlossen werden.
|
|
A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz oder freien
Gelände
(60 Punkte)
1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit (15 P.),
Hörzeichen "Fuß"
Bei Fuß an der Leine in verschiedenen Ganggeschwindigkeiten mit Rechts-, Links- und
Kehrtwendungen sowie gehen durch eine sich bewegende Menschengruppe. Zwischendurch soll
der HF stehenbleiben, wobei sich der Hund ohne Hörzeichen zu setzen hat. Zurückbleiben,
Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verhalten des HF bei den
Wendungen sind fehlerhaft.
2. Freifolgen (15 P.),
Hörzeichen "Fuß"
Das gleiche wie bei der Leinenführigkeit mit dem abgeleinten Hund. Bei der Freifolge,
nicht aber beim Durchgehen der Gruppe, werden 2 Schüsse abgegeben. Schußscheue Hunde
scheiden aus der Prüfung aus. Aggressive Hunde nur, wenn sie nicht mehr unter Kontrolle
des HF zu bringen sind. Volle Punktzahl erhält nur der schußgleichgültige Hund.
3. Sitz aus der Bewegung (10 P.),
Hörzeichen "Fuß", "Sitz"
Aus der Grundstellung geht der HF mit seinem freifolgenden Hund auf das Hörzeichen "Fuß"
mindestens 10 Schritte geradeaus. Auf das Hörzeichen "Sitz" hat sich der Hund schnell zu
setzen, wobei der HF seine Ganggeschwindigkeit nicht unterbrechen darf. Er geht 30 Schritte
weiter, hält an und dreht sich zum Hund um. Auf Anweisung des Turnierhundsportbewerters geht
der HF zum Hund zurück und nimmt die Grundstellung ein.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 P.),
Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß"
Aus der Freifolge heraus hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz" hin rasch zu legen,
während der HF, ohne sich umzusehen, weitergeht und sich 30 Schritte entfernt. Auf Anweisung
des Richters wird der Hund zurückgerufen, der Hund soll sich dicht vor den HF setzen und auf
"Fuß" schnell an die linke Seite in die Grundstellung begeben.
|
|
|
|
B) Verkehrssicherheitsprüfung in praktischer Ausführung
Allgemeines:
Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze) mit
mäßigem Verkehr durchgeführt werden.
1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Der Hund geht links bei Fuß an lockerer Leine auf dem Gehweg. Er muß sich gegenüber Passanten
und Fahrverkehr gleichgültig verhalten. Eine Auftragsperson schneidet den HF, eine weiter
fährt mit dem Rad klingelnd an Hund und HF vorbei. Es erfolgt eine Kehrtwendung, und der HF
begrüßt den Leistungsrichter mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Dabei kann der Hund
sitzen, liegen oder stehen, er muß sich aber ruhig verhalten.
2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsbedingungen
Der Prüfling bewegt sich in dichterem Passantenverkehr, die Strecke führt vorbei an befahrenen
Bahngleisen, durch Unterführungen, Überführungen, Straßenbahnen usw. Der Hund soll auch im
starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem Führer aufmerksam, willig
und unbeeindruckt folgen. Zwischendurch wird die Übung "Sitz" und "Platz" gezeigt.
3. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hundes;
Verhalten gegenüber Tieren
Auf einer mäßig belebten Straße bindet der HF seinen Hund fest und begibt sich zwei Minuten
lag außer Sichtweite des Hundes. Der Hund darf stehen, sitzen und liegen. Während der
Abwesenheit geht ein Passant mit Hund etwa 5 Schritt entfernt vorbei. Der Hund soll sich
während der Abwesenheit seines Herrn ruhig verhalten und den ebenfalls ruhigen vorbeigehenden
Hund ohne Angriffhandlung passieren lassen.
4. Gehorsamsprüfung im Verkehr
In einer ruhigen Nebenstraße wird der Hund abgeleint, der HF wirkt nicht weiter auf den
Hund ein. Auf das Hörzeichen "Hier" hat der Hund rasch zum HF zurückzukehren und sich
anleinen zu lassen.
|
|
|
|