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VIELSEITIGKEITSPRÜFUNG (Schutzhundprüfung)


Prüfungsordnung:
(auszugsweise; HF = Hundeführer)


Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen; Zulassungsalter ab 18 Monate. Der geprüfte Hund erhält das Werturteil "Bestanden" oder "Nicht bestanden". Die bestandene SchH-Prüfung gilt als Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht-, Zuchtschau-, Kör- oder Ausstellungsordnung.

Voraussetzung:
Nur wenn der Hund die Begleithundprüfung bestanden hat, darf er zur Prüfung geführt werden. Zeigt der Hund während der Prüfung Wesensmängel, kann er ausgeschlossen werden.
A) Leistungen in der Fährtenarbeit (100 Punkte)

Verlorensuche auf einer ungefähr 300 bis 400 Schritt langen, mindestens 20 Minuten alten HF-Fährte mit zwei Gegenständen an 10 Meter langer Fährtenleine.

Die HF-Fährte enthält zwei rechte Winkel. Der Richter bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muß gut gekennzeichnet sein durch ein Schild, welches links von der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird. Nachdem der HF am Abgang der Fährte einige Zeit verweilt hat, geht er den vom Richter vorgeschriebenen Weg und legt den ersten Gegenstand ungefähr in der Mitte des zweiten Schenkels (in der Mitte zwischen dem ersten und zweiten Winkel) ab, ohne seine Gangart zu unterbrechen. Der zweite Gegenstand wird am Ende der Fährte abgelegt. Der Fährtenleger entfernt sich noch einige Schritt in gerader Richtung, um dann abseits der Fährte zurückzukommen. Der HF kann die Fährte von seinem Hund frei oder an der zehn Meter langen Fährtenleine ausarbeiten lassen. Beide Arten werden gleich bewertet.
B ) Unterordnungsleistungen (10 Punkte)
1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit (15 Punkte),
Hörzeichen "Fuß"

Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen "Fuß" freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund etwa 40 Schritt geradeaus hin und zurück zu gehen, ohne Halten zu zeigen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Übung ist auf der Geraden mit gewöhnlichen, langsamen und im Laufschritt zu zeigen. Im gewöhnlichen Schritt sind mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.

Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen "Fuß" gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den eventuellen abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muß lose durchhängen. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der Hundeführer hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinanderzubewegen.
Zurückbleibend, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verhalten des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.

2. Frei folgen (20 Punkte),
Hörzeichen "Fuß"

Auf Anforderung des Richters wird der Hund aus der Bewegung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein, und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegung zu Übung 1. Während der HF mit dem frei folgenden Hund die oben beschriebene Übung ausführt (nicht aber beim Gehen durch die Gruppe), sind zwei Schüsse abzugeben. Der Hund hat sich schußgleichgültig zu verhalten.

Zeigt sich der Hund schußscheu, scheidet er sofort von der Prüfung aus. Zeigt der Hund auf den Schuß Angriffslust, so ist das bedingt fehlerhaft, sofern er noch in der Hand des HF steht. Volle Punktzahl kann auf jeden Fall nur der schußgleichgültige Hund erhalten.

3. Sitzübung (10 Punkte),
Hörzeichen "Sitz"

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens zehn Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz" schnell zusetzen. Ohne daß der Hf seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren dreißig Schritt bleibt der HF kurz stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund, anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden hierfür 5 Punkte abgezogen.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte),
Hörzeichen "Platz"/"Hier"/"Fuß"

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen "Fuß" geradeaus. Nach mindestens zehn Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz" schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch dreißig Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Richters ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen.
Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5 Punkte abgezogen.

5. Bringen eines dem Hundeführer (HF) gehörenden Gegenstandes auf ebener Erde (10 Punkte),
Hörzeichen "Bring"

Der neben seinem HF frei sitzende Hund hat auf das einmalige Hörzeichen "Bring" in schneller Gangart auf den vorher etwa acht Schritt weit weggeworfenen Gegenstand zuzulaufen, diesen sofort aufzunehmen und seinem HF in schneller Gangart zu bringen. Der Hund hat sich dicht vor seinen HF zu setzen und den Gegenstand so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause den Gegenstand mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt.

Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund schnell neben seinen HF zu setzen. Neben einem dem HF gehörenden Gegenstand kann auch ein Bringholz verwendet werden.

Der HF hat so lange in Grundstellung zu bleiben, bis der Hund den Gegenstand abgegeben und sich links neben den HF gesetzt hat.
6. Bringen eines dem Hundeführer (HF) gehörenden Gegenstandes im Freisprung über eine 1 Meter hohe und 1.50 Meter breite Hürde (15 Punkte),
Hörzeichen "Hopp"/"Bring"

Der HF stellt sich in angemessener Entfernung vor die Hürde, während der Hund frei neben ihm sitzt. Neben einem dem HF gehörenden Gegenstand kann er auch ein Bringholz über die Hürde werfen. Auf das Hörzeichen "Hopp", "Bring" hat der Hund im Freisprung, ohne auf die Hürde aufzusetzen, darüberzuspringen, den Gegenstand sofort aufzunehmen und sich nach dem Rücksprung dicht vor seinen HF zu setzen und den Gegenstand so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause den Gegenstand mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund schnell neben seinen HF zu setzen. Das Hörzeichen "Bring" muß gegeben werden, bevor der Hund beim Gegenstand ist.

Bewertung:
Fallenlassen des Gegenstandes, Spielen oder Knautschen können bis 4 Punkte abgezogen werden.
Rücksprung verweigert, Gegenstand ohne Beanstandung gebracht = 8 Punkte.
Hinsprung nicht ausgeführt, Rücksprung ohne Beanstandung, Gegenstand gebracht = 8 Punkte.
Hin- und Rücksprung ausgeführt, Gegenstand nicht gebracht = 8 Punkte.
Hin- und Rücksprung nicht ausgeführt, Gegenstand gebracht = 0 Punkte.
Hinsprung ausgeführt, ohne Rücksprung, Gegenstand nicht gebracht = 0 Punkte.

7. Voraussenden mit Hinlegen (10 Punkte),
Hörzeichen "Voraus"/"Platz"/"Sitz"

Auf Anweisung des Richters geht der HF einige Schritte mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Unter gleichzeitigem erheben des Armes gibt er dem Hund das Hörzeichen "Voraus" und bleibt nach einigen Schritten stehen. Der Hund hat sich in schneller Gangart mindestens fünfundzwanzig Schritt in der angezeigten Richtung zu entfernen. Auf das Hörzeichen "Platz" hat sich der Hund sofort hinzulegen. Der HF darf den arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des Richters holt der HF seinen Hund ab, indem er sich an dessen rechte Seite begibt und das Hörzeichen "Sitz" gibt.

8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte),
Hörzeichen "Platz"/"Sitz"

Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in etwas vierzig Schritt Entfernung ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa vierzig Schritt weg, ohne sich umzusehen, und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund hat so lange ohne jegliche Einwirkung des HF liegenzubleiben, bis der andere vorzuführende Hund die Übungen 1 bis 6 erfüllt hat. Nach der Übung 6 wird der abgelegte Hund abgeholt. Ablauf wie bei Übung 7.
C) Bewertung: Schutzdienst
(100 Punkte)

Übung 1:
Revieren nach dem Helfer

5 P.
Übung 2:
Stellen und Verbellen

10 P.
Übung 3:
Anmarsch zum Überfall

5 P.
Übung 4:
Überfall

40 P.
Übung 5:
Angriff a.d.Hund
aus der Bewegung



40 P.
-----------
Gesamt: 100 P.
Anmerkung:
Der Kampftrieb (einschließlich Mut und Härte des Hundes) ist in den Prädikaten "ausgeprägt", "vorhanden" oder "nicht genügend" auszudrücken.

Der Helfer muß in einer Entfernung von vierzig Schritt so gestellt werden, daß dem Hund mindestens ein Seitenschlag nach rechts oder links möglich ist. Während sich der Helfer in das angegebene Versteck begibt, müssen HF und Hund in Deckung sein. Auf Anweisung des Richters läßt der HF seinen Hund auf die Hörzeichen "Voran" oder "Revier" und "Hier" nach dem Helfer stöbern. Das Hörzeichen "Hier" kann mit dem Rufnamen des Hundes ergänzt werden. Sobald der Hund den Helfer erreicht hat, hat er ihn, ohne zu fassen, zu verbellen. Der HF bleibt in etwa fünfundzwanzig Schritt Entfernung stehen. Wenn der Hund anhaltend verbellt hat – bei Nichtverbellen nach entsprechendem Zeitraum -, holt der HF auf Anweisung des Richters seinen Hund ab. HF und Hund verlassen den Platz und gehen in Deckung.

Der Helfer wird nun in ein neues, wenigstens fünfzig Schritt vom Ausgangspunkt des HF entferntes Versteck eingewiesen. Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem angeleinten Hund etwa fünfundzwanzig Schritt in Richtung des Versteckes, leint aus der Bewegung seinen Hund ab und legt den Rest der Strecke zum Versteck mit frei bei Fuß folgendem Hund zurück. Die Leine ist nicht sichtbar zu tragen. Der HF wird von einem plötzlich aus seinem Versteck hervortretenden Helfer von vorn angegriffen. Ein Handgemenge zwischen HF und Helfer ist nicht gestattet. Der Hund muß sofort den Helfer angreifen und fest fassen. Hierbei erhält der Hund von dem Helfer mit einem biegsamen Stock zwei Schläge. Es sind zugelassen Schläge auf Keulen, Seitenteile und den Bereich des Widerristes. Die Ermunterung durch das Hörzeichen "So ist brav" ist erlaubt. Auf Anweisung des Richters stellt der Helfer den Angriff ein. Der Hund hat auf das Hörzeichen "Aus" abzulassen. Nachdem der Überfall gezeigt wurde, hält der HF den Hund am Halsband fest. Der Helfer läuft in gerader Richtung unter drohenden Bewegungen fort. Nach einer Entfernung von etwa fünfzig Schritt schickt der HF den Hund nach und bleibt stehen. Der Richter fordert den Helfer zur Kehrtwendung auf, wenn der Hund noch etwa dreißig Schritt von ihm entfernt ist. Unter heftig drohenden Bewegungen und Vertreibungslauten läuft der Helfer dem Hund entgegen, ohne ihn zu schlagen. Hat der Hund gefaßt, muß der Helfer die Gegenwehr einstellen. Darauf hat der Hund auf das Hörzeichen "Aus" abzulassen. Hat er abgelassen, bleibt der HF etwa noch eine halbe Minute still stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Auf Anweisung des Richters hat sich der HF dem Hund und Helfer in schneller Gangart zu nähern und die Entwaffnung vorzunehmen. Es erfolgt ein Seitentransport mit angeleintem Hund zum amtierenden Richter. Der HF geht mit seinem angeleinten Hund vom Platz.

Hat der Hund gefaßt, läßt aber trotz Hörzeichen "Aus" nicht ab, begibt sich der HF auf Anweisung des Richters in schneller Gangart zum Hund und holt ihn ab.

Den Kampftrieb des Hundes muß der Richter während des gesamten Schutzdienstes beobachten, um eine zutreffende Bewertung abgeben zu können. Das Drängen des Hundes zum Helfer und hartes Zufassen sind äußere Zeichen vorhandenen Kampftriebes. Weicht der Hund den Schlägen aus, so darf er den Kampf nicht aufgeben, sondern hat sofort wieder selbständig und schneidig anzugreifen. Läuft der Hund nach der Mutprobe zum HF zurück oder bleibt der Hund in der Nähe des Helfers, ohne ihn scharf zu beobachten (Herumschnüffeln, Herumlaufen etc.), so kann er im Kampftrieb nicht das Prädikat "ausgeprägt" erhalten. Dieses Prädikat dürfen nur besonders kampffreudige Hunde bekommen.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn von den in jeder Abteilung möglichen 100 Punkten bei Nasenarbeit und Unterordnung mindestens je 70, beim Schutzdienst mindestens 80 Punkte erreicht wurden.
Hinweis:
Hat unser Hund nun die Schutzhund I-Prüfung bestanden und damit das Ausbildungskennzeichen erworben, können wir mit ihm weiterarbeiten zum Schutzhund II und III und Fährtenhund, immer vorausgesetzt, wir haben einen dafür geeigneten und gut veranlagten Hund.

Ein kleiner, ebenso aber auch ein sehr großer, schwerer Hund wird wohl kaum die Kletterwand bei der Schutzhund-II- und –III-Prüfung überwinden können. Hunden mit Ausbildungskennzeichen kann auf Antrag für das auf die Prüfung folgende Jahr eine Steuerermäßigung gewährt werden. Sie ist von Ort zu Ort verschieden.
 
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